SiGeKo

inkl. der Spezialisierung Asbest TRGS 519 und kontaminierte Bereiche DGUV Regel 101-004

Spezialisierte SiGeKo

Expertise in Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn auf Baustellen bestellt, wenn dort Mitarbeiter mehrerer Unternehmen tätig sind. Gemäß § 3 der BaustellV hat der SiGeKo während der Planung und Durchführung von Bauvorhaben verschiedene Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu gehört die Festlegung, Koordinierung und Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Bestellung eines SiGeKo den Bauherrn nicht von seiner eigenen Verantwortung nach der BaustellV entbindet.

SiGeKo-Aufgaben im Fokus

Ein Überblick.

Asbest, Altlasten und Gefahrstoffe sind ein wichtiges Thema, da sie ernste Gesundheitsgefahren bergen und strenge Vorschriften erfordern. SiGeKos mit Fachkenntnissen in diesen Bereichen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Arbeiter gewährleistet und gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Risikobewertung

Identifizierung und Bewertung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz sowie spezifisch im Umgang mit Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen

Sicherheitsplanung

Entwicklung von Sicherheitsplänen und Maßnahmen zur Risikominderung und sicheren Handhabung von Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen.

Schulung und Aufklärung

Schulung der Mitarbeiter über die Risiken von Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen sowie die korrekten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen.

Dokumentation und Berichterstattung

Kontinuierliche Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -verfahren am Arbeitsplatz, insbesondere im Umgang mit Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen.

Überwachung und Kontrolle

Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Unfälle und Vorfälle - auch im Zusammenhang mit Asbest, Altlasten und Gefahrstoffen sowie deren Untersuchung und Berichterstattung an die zuständigen Behörden.